Die oben gezeigten Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Ab dem 1. Januar 2021 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219,00 €, für das dritte Kind 225,00 € und das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250,00 €.
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