Muss ich auf die Ehescheidung drei Jahre warten, wenn mein Partner nicht geschieden werden will?
Nein. Bei einjährigem Getrenntleben und ernsthaftem Scheidungswunsch eines Ehepartners wird die Ehe geschieden, auch gegen den Willen des anderen Ehepartners.
Müssen beide Ehepartner im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein?
Nein. Eine Anwältin braucht nur der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt. Wird im Scheidungsverfahren um Zugewinn oder Unterhalt gestritten, braucht jeder Ehepartner einen Anwalt.
Kann ich einfach so ausziehen?
Ja.
Kann ich den anderen aus der Wohnung klagen?
Ja, aber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Wohnung verlassen soll, Ihnen oder den Kindern das Leben unerträglich macht.
Was kann ich aus der ehelichen Wohnung mitnehmen?
Nach der Teilung muss jeder Ehepartner in der Lage sein, einen eigenen Haushalt weiterzuführen. Derjenige, bei dem die Kinder leben, benötigt mehr Wäsche, Geschirr etc. als der alleinlebende Elternteil.
Wo lasse ich die Unterlagen, die ich kopiert habe?
Bei Freunden, der Familie, in einem Schließfach oder bei Ihrer Anwältin.
Können Anwälte bei der Bank nachfragen, welches Vermögen mein Mann besitzt?
Nein (Datenschutz).
Können Anwälte bei dem Personalbüro meines Mannes in Erfahrung bringen, wie viel er verdient?
Nein (Datenschutz).
Muss ich meinem Partner die Kinder geben, wenn er sie regelmäßig sehen will?
Ja, es sind auch seine Kinder. Kinder lieben beide Elternteile. Sie sehnen sich nach dem Elternteil, der nicht mehr im Alltag mit ihnen lebt.
Wenn ich ausgezogen bin, kann ich dann jederzeit in die eheliche Wohnung zurück, um z.B. noch Sachen zu holen?
Nein. Nach Ihrem Auszug dürfen Sie die Wohnung nur noch mit Zustimmung des anderen Ehepartners betreten. Wenn Ihr Ehepartner ausgezogen ist, können Sie die Schlösser der ehelichen Wohnung im Haus austauschen.
Mein Ehepartner macht nach der Trennung Schulden. Hafte ich dafür?
Nein.
Mein Mann und ich haben uns gerade getrennt. Ich bin gar nicht/nur stundenweise berufstätig. Muss ich mehr arbeiten?
Wenn die Kinder jünger als drei Jahre alt sind, nein. Wenn sie älter sind, wird in der Regel ein Jahr nach der Trennung eine Ausweitung der Tätigkeit erwartet. Wenn Sie Kinder betreuen, orientiert sich der zeitliche Umfang der von Ihnen erwarteten Arbeitszeit am Alter und dem Betreuungsbedarf der Kinder. Wenn Sie krankheitsbedingt nicht vollzeit arbeiten können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen beweisen.
Wenn mein Mann eine neue Partnerin hat, mit der er zusammenlebt, bekomme ich dann mehr Unterhalt?
Grundsätzlich nein.
Eine Frau hat einen neuen Partner. Bekommt sie trotzdem noch Unterhalt?
Nein, wenn die Partnerschaft sich über zwei bis drei Jahre verfestigt hat (auch bei getrennten Wohnungen möglich). Vorher sind Unterhaltskürzungen möglich.
Muss ich nach der Trennung noch die gemeinsame Steuererklärung unterschreiben?
Ja, und zwar zuletzt für das Jahr, in dem Sie sich getrennt haben. Haben Sie keinen Ehegattenunterhalt im Trennungsjahr bekommen, können Sie unter Umständen Ihre Unterschrift auf der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung davon abhängig machen, dass Ihr Ehepartner Sie finanziell so stellt, als hätten Sie für die Monate der Trennung eine getrennte steuerliche Veranlagung durchgeführt.
Achtung: Die Finanzämter und auch manche Steuerberater geben immer die Auskunft, Sie könnten in jedem Fall die getrennte Veranlagung durchführen. Dies ist steuerrechtlich richtig, aber familienrechtlich falsch. Sie machen sich schadensersatzpflichtig.
Kommen Sie mit zum Scheidungstermin?
Ja.
Wie lange vor Beginn der Verhandlung muss ich im Gericht sein?
Es reicht, wenn Sie exakt pünktlich erscheinen. Überlegen Sie, ob es für Sie angenehm oder unangenehm ist, auf einem Gerichtsflur zusammen mit Ihrem Ehepartner zu stehen und darauf zu warten, dass die Anwälte kommen und die mündliche Verhandlung beginnt.