Wenn Eltern ins Heim kommen, macht man sich häufig Sorgen, auch wegen der finanziellen Folgen.
Bisher haben die Sozialämter, wenn die Rente nicht gereicht hat, sich immer sofort an die Kinder gewandt, um zu klären, ob diese ihre Eltern unterstützen können/müssen.
Eine gewisse Erleichterung ist jetzt durch das Angehörigenentlastungsgesetz, das zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist, geschaffen worden. Danach werden Kinder nur noch zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000,00 € liegt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Pophusen, die langjährige Erfahrung im Bereich Elternunterhalt hat.