Ob nun ein Streit innerhalb der Familie oder am Arbeitsplatz – nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden! Mit unserem Angebot der Mediation bieten wir ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung an. Vier Fachanwältinnen und Fachanwälte der Kanzlei Gollub Klemeyer sind ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren und bereits seit vielen Jahren erfolgreich auf diesem Gebiet tätig.
Als Mediatorinnen und Mediatoren sind wir allparteilich und neutral, wir sorgen für einen geschützten Rahmen, eine vertrauliche Atmosphäre und einen wertschätzenden Umgang miteinander. Wir hören Ihnen zu und sorgen dafür, dass jede Seite Gehör findet. Während ein Gerichtsverfahren (außer im Familienrecht) häufig öffentlich ist, sorgen wir bei einer Mediation für Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
Wir vergewissern uns, dass wir alles verstanden haben. Wir machen transparent, wo die Ursachen für einen Konflikt liegen. Wenn dann jeder den Anderen versteht, dann ist dies die Chance, darauf aufbauend, gemeinsam einen Weg zur Konfliktlösung zu finden, der beide Seiten gleichermaßen zufriedenstellt. Während ein Gerichtsverfahren sich oft über Monate und manchmal Jahre hinzieht, kann eine Mediation schon nach zwei bis drei Mediationssitzungen zum Ziel führen.
Wenn der Kern eines Konflikt erkannt ist, unterstützen wir Sie dabei, fair und verantwortungsvoll eine Lösung zu finden, die allen Seiten gerecht wird und mit der alle Beteiligten auf Dauer gut leben können. Eine Mediation beginnt grundsätzlich ergebnisoffen – eine faire Lösung wird gemeinsam und allparteilich erarbeitet.
Was sich einfach anhört, gelingt nur mit einem erfahrenen Mediator, der in einer geschützten absolut vertraulichen Atmosphäre die Beteiligten bei einem geführten Dialog miteinander unterstützt.
Wir sind die „zuhören verstehen lösen – BREMERHAVENER MEDIATIONSKANZLEI“!
Coaching bezeichnet ein Beratungskonzept zur Entwicklung und Umsetzung persönlicher oder beruflicher Ziele sowie die Vermittlung der dazu notwendigen Kompetenzen. Das Leben konfrontiert uns mit Situationen, in denen wir gewollt oder ungewollt unsere Ziele neu definieren müssen. Im Bereich des Arbeitsrechts kann dies ein ungewollter Arbeitsplatzwechsel sein. Im Bereich des Familienrechts z. B. eine berufliche Neuorientierung. Im Rahmen der Umstrukturierung eines Betriebes kann es darum gehen, die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter "mitzunehmen".
Auch hier sind wir aufgrund unserer besonderen Qualifikation Ihre Ansprechpartner. Sei es, dass Sie persönlich gecoacht werden möchten, sei es, dass Sie uns beauftragen, mit Ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ein Coaching-Seminar durchzuführen.